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Hilfsmittelzuschuss

Bildquelle: aboutpixel.de / Service © stormpic

Erstattungen der Deutsche Rentenversicherung

 

Sollten Sie für die Ausübung Ihrer Arbeit auf ein Hilfsmittel (z.B. Spezialstuhl) angewiesen sein, wird die Anschaffung in vielen Fällen von der Deutschen Rentenversicherung bezuschusst.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

 

1. Ein Facharzt attestiert, dass die Tätigkeit nur unter Verwendung eines entsprechenden Hilfsmittels weiter ausgeübt werden kann. Dieses Hilfsmittel sollte im Attest direkt benannt werden (z.B. Arthrodesenstuhl).

 

2. Ausschlaggebend für die Bewilligung eines Hilfsmittels ist die Zeit, in der Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden (mind. 15 Jahre).

 

3. Der entsprechende Antrag wird mit dem Attest ausgefüllt bei der Rentenversicherung eingereicht. Eine schnellere Bearbeitung des Antrags kann durch das Einreichen eines Kostenvoranschlags bei der Beantragung erreicht werden.

 

Das bewilligte Hilfsmittel – wie zum Beispiel ein Spezialstuhl – geht in das Eigentum des Mitarbeiters über. Unter bestimmten Rahmenbedingungen werden auch von den Berufsgenossenschaften die Kosten dieser Hilfsmittel bezuschusst oder übernommen.


 
Unser Service für Sie

 

Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung des Antrages mit der entsprechenden Anlaufstelle.

 

Für weitere Informationen, finden Sie hier unsere Kontaktdaten.

 

Wir beraten Sie gern!